EINZELNEN SCHRITTE DER NEUBEWERTUNG
Die Grundsteuerreform ist Ende 2019 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für die Behörden gefallen, sodass diese nun ein paar Jahre Zeit haben, die für die Neuberechnung der Grundsteuer relevanten Daten und Informationen zu erfassen (mit besonderem Augenmerk hinsichtlich der Miethöhen) und diese entsprechend zu erheben.
In eben diesem Zeitraum werden auch die Grundstückswerte neu ermittelt.
ALLGEMEINE BESCHEIDE
Generell erhalten die Grundbesitzer im Anschluss an eine Hauptfeststellung den entsprechenden Feststellungsbescheid vom Finanzamt. In diesem Bescheid sind folgende Daten enthalten: Grundsteuerwert, Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag. Darüber hinaus versendet die Gemeinde den Grundsteuerbescheid, in welchem aufgeführt wird, wie viel Grundsteuer der Steuerpflichtige zahlen muss.
NOTWENDIGE ERKLÄRUNGEN
Hinsichtlich der Neuberechnung kennt das Finanzamt bereits einige Daten, die automatisiert übermittelt werden. Weitere Daten empfängt das Finanzamt durch die sogenannte "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte". Diese konkrete Erklärung muss der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt einer Hauptfeststellung abgeben.
Des Weiteren ist der Grundbesitzer dazu verpflichtet, Änderungen, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirken, konkret beim Finanzamt anzuzeigen.
BLICK IN DIE ZUKUNFT
Mit der Grundsteuerreform wurden die Eckdaten für die Neubewertung der Grundstücke gesetzt. Dabei orientiert sich die Neuregelung an den bisherigen Abläufen und Regelungen.
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