Da sich Vermieter meist auf der gegenüberliegenden Seite der Mieter befinden, gibt es in diesem Lande viele Unstimmigkeiten, die sich auf die Höhe der Miete, die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung oder dir korrekte Abrechnung der Nebenkosten beziehen. Im Gegensatz zu den entsprechend verbrauchsabhängigen Betriebskosten bietet die Grundsteuer einen kleinen Rahmen an Unstimmigkeiten. Jedoch möchten wir Ihnen auch in dieser Hinsicht ein paar Punkte an die Hand geben, die Ihnen Ihren Alltag erleichtern bzw. eine konkrete Übersicht ermöglichen können.
1. Punkt: Der Vermieter darf die Grundsteuer grundsätzlich auf den Mieter umlegen (§ 556 BGB i.V.m. der Betriebskostenverordnung)
2. Punkt: Die konkrete Aufteilung der Grundsteuer auf mehrere Mieteinheiten erfolgt anhand der Wohnfläche. Selbst leerstehende Wohnungen sind in diese Berechnung mit einzubeziehen
3. Punkt: Der Vermieter darf die Grundsteuer als Werbungskosten von der Steuererklärung absetzen
RANDNOTIZ
Die Grundsteuerreform hat nichts an der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Mieter geändert.
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