IHRE GRUNDSTEUER-DATEN
Sehr geehrte Leser*innen,
bereits im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die bis dahin geltende Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig zu werten. Aus diesem Grund war der Gesetzgeber gezwungen, eine neue Grundsteuer zu regeln.
Diesen Juli fällt der Startschuss: Das Finanzamt wird Sie hierbei zur Abgabe von Steuererklärungen auffordern. Hierzu müssen von nun an alle privaten Immobilienbesitzer eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. Dies gilt pro Grundstück!
Eine im Bundessteuerblatt veröffentlichte Mustererklärung inkl. einer konkreten Anleitung umfasst rund 59 Seiten für das sogenannte “Bundesmodell”. Von diesem Modell weichen jedoch folgende Bundesländer ab: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Aus diesem Grund wurden hier eigene Grundsteuermodelle erlassen.
Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie in unserem kostenlosen Webinar (inkl. kostenfreier Aufzeichnung) in Kooperation mit dem Steuerberater Herrn Martin Krause erhalten. Tragen Sie sich dazu unten im entsprechenden Formular ein.
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BELIEBTE THEMEN
Grundsteuer-Ermittlung
Im Wesentlichen bilden das Bewertungsgesetz (BewG) und das Grundsteuergesetz (GrStG) bilden im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.
Der bisherige Stand des Bewertungsgesetzes hat sich auf rund 205 Paragrafen belaufen. Durch die Grundsteuerreform wurde das Bewertungsgesetz entsprechend um die §§ 218 bis 266 erweitert. Zusätzlich zu den neuen Paragrafen kommen diverse Anlagen hinzu, die sehr wichtig für die Bewertung sind.
Ablauf & Verfahren
Die Grundsteuerreform ist Ende 2019 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für die Behörden gefallen, sodass diese nun ein paar Jahre Zeit haben, die für die Neuberechnung der Grundsteuer relevanten Daten und Informationen zu erfassen (mit besonderem Augenmerk hinsichtlich der Miethöhen) und diese entsprechend zu erheben.
In eben diesem Zeitraum werden auch die Grundstückswerte neu ermittelt.
Vermieter & Mieter
Da sich Vermieter meist auf der gegenüberliegenden Seite der Mieter befinden, gibt es in diesem Lande viele Unstimmigkeiten, die sich auf die Höhe der Miete, die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung oder dir korrekte Abrechnung der Nebenkosten beziehen. Im Gegensatz zu den entsprechend verbrauchsabhängigen Betriebskosten bietet die Grundsteuer einen kleinen Rahmen an Unstimmigkeiten. Jedoch möchten wir Ihnen auch in dieser Hinsicht ein paar Punkte an die Hand geben.
Allgemeine Infos
Bislang haben die Finanzämter/-behörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese stammten in den alten Bundesländern aus dem Jahre 1964, während diese in den neuen Bundesländern aus dem Jahre 1935 verzeichnet wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis bereits im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine entsprechende Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Der Hauptkritikpunkt in dieser Hinsicht war, dass die Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht ausreichend widerspiegeln können.
Grundsteuer bei Wohnimmobilien
Bei Gesetzesänderungen fällt die Übersicht und die Anwendung in der Praxis in manchen Fällen gar nicht so leicht. Aufgrund der Tatsache, dass die Grundsteuerreform auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen kann, möchten wir Ihnen eine tabellarische Übersicht an die Hand geben.
In dieser tabellarischen Übersicht können Sie unter anderen die benötigten Daten entnehmen.
Aktives Handeln der Eigentümer
Bereits ab dem 01.07.2022 werden seitens der zuständigen Finanzämter/-behörden die ersten Daten bei den Eigentümern bzw. deren Verwaltungen eingeholt. Um Ihnen einen konkreten Überblick über die relevanten Aspekte des aktiven Handelns der Eigentümer näherzubringen, führen wir Ihnen eine kurze Checkliste auf.
Da in dieser Hinsicht ein aktives Handeln der Eigentümer gefragt ist, möchten wir Ihnen mit unserer Übersicht einen kleinen Überblick ermöglichen.
WICHTIGE ECKDATEN
Wir nennen Ihnen die wichtigsten Änderungen bzw. Faktoren der Grundsteuerreform
ca. 15 Mrd.
Steueraufkommen
ca. 35 Mio.
betroffene Immobilien
ab 2022
Neuregelung
ab 2025
Inkrafttreten
GRUNDSTEUERMODELL IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Wir bringen Ihnen das Modell der entsprechenden Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern näher
Flächenmodell/Bodenrichtwertmodell
Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern
Relevante Faktoren: Grundstücksfläche, Nutzungsart sowie der Bodenrichtwert oder Gebäudefläche
Vorteile: Einfache Berechnung, geringer Verwaltungsaufwand
» LOS GEHT’S
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WEITERE FRAGEN
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