MEHRSTUFIGES VERFAHREN
Grundsätzlich ändert sich am bisherigen dreistufigen Verfahren nichts. Hier die einzelnen Prozesse im Überblick:
1. Prozess: Die Finanzämter befassen sich mit der Bewertung der Grundstücke anhand der Grundstückswert-Berechnung
2. Prozess: Die ermittelten Grundsteuerwerte werden mit einer sogenannten Steuermesszahl multipliziert
3. Prozess: Die jeweilige Kommune bringt ihren individuellen Hebesatz ins Spiel
Aus den Ihnen aufgeführten Informationen ergibt sich entsprechend die folgende Formel:
| Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Im Wesentlichen bilden das Bewertungsgesetz (BewG) und das Grundsteuergesetz (GrStG) bilden im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.
Der bisherige Stand des Bewertungsgesetzes hat sich auf rund 205 Paragrafen belaufen. Durch die Grundsteuerreform wurde das Bewertungsgesetz entsprechend um die §§ 218 bis 266 erweitert. Zusätzlich zu den neuen Paragrafen kommen diverse Anlagen hinzu, die sehr wichtig für die Bewertung sind.
Grundsätzlich lässt sich jedoch zur Änderung eine konkrete Aussage hinsichtlich des Umfangs festhalten. Dieser weist kaum Veränderungen auf, sodass in diesem Zuge insbesondere die alten Paragrafen überarbeitet worden sind.
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