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Infos rund um die Grundsteuerreform

WARUM MUSS DIE GRUNDSTEUER NEU GEREGELT WERDEN?

Bislang haben die Finanzämter/-behörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese stammten in den alten Bundesländern aus dem Jahre 1964, während diese in den neuen Bundesländern aus dem Jahre 1935 verzeichnet wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis bereits im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine entsprechende Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Der Hauptkritikpunkt in dieser Hinsicht war, dass die Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht ausreichend widerspiegeln können.

BESCHLÜSSE DER BUNDESREGIERUNG

1. Neues Gesetz zur Grundsteuerreform und es Bewertungsrechts
2. Gesetzesänderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baufreien Grundstücken für die Bebauung
3. Gesetzesänderung des Grundgesetzes

IN KRAFT TRETEN DER REGELUNG

Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, vom Bundesland abweichende Regelungen vorzubereiten. Die konkreten Neuregelungen zur Grundsteuer (bundesgesetzlich oder landesgesetzlich) gelten dann ab 01. Januar 2025.

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