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Aktives Handeln der Eigentümer

DIESE ASPEKTE SOLLTEN EIGENTÜMER BEACHTEN

Bereits ab dem 01.07.2022 werden seitens der zuständigen Finanzämter/-behörden die ersten Daten bei den Eigentümern bzw. deren Verwaltungen eingeholt. Um Ihnen einen konkreten Überblick über die relevanten Aspekte des aktiven Handelns der Eigentümer näherzubringen, führen wir Ihnen eine kurze Checkliste auf.

1. Anschrift übermitteln
2. Grundstücksgröße nennen
3. Gebäudefläche für Wohn- oder andere Nutzzwecke
4. Bodenrichtwert ermitteln

» Mit unserem kostenlosen Service erhalten Sie ein Gesamtpaket Ihrer benötigten Daten

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