AGB
Unsere AGB für Sie übersichtlich und strukturiert
Nummer 1
Ein Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage beträgt 3,57% einschließlich Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis bzw. bei Kaufobjekten mit einem Kaufpreis unter 100.000,-€ mindestens 3.570,-€ einschließlich Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermietercourtage für Wohnimmobilien in Höhe von 2 Monatsmieten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 19%, ist mit Abschluss des jeweiligen Mietvertrages verdient und fällig.
Nummer 2
Unsere Angebotsangaben basieren auf uns vom Objekteigentümer (Verkäufer/Vermieter) oder Dritten erteilten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und wurden von uns weder auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit überprüft. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben jederzeit vorbehalten.
Nummer 3
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Nummer 4
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Nummer 5
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Nummer 6
Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Nummer 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Maklerfirma, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt.
Nummer 8
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessenten der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.