IMMOBILIENLEXIKON

Unser Immobilienlexikon sorgt für Klarheit

Wie in vielen Bereichen ist es teilweise überaus schwer denk konkreten Überblick über Fachbegriffe zu bewahren. Auch auf unserer Website werden Sie auf den ein oder anderen Begriff stoßen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen unser Lexikon zur Hand geben. Auf diese Weise können Sie sich direkt über das entsprechende Wort belesen und Ihre Unklarheiten schnell und einfach aus dem Weg schaffen. Sollten Sie auf ein Wort gestoßen sein, welches in unserem Immobilienlexikon nicht aufgeführt wird, können Sie uns das gerne mitteilen. Wir erweitern unser Lexikon gerne für Sie!

BEGRIFF FINDEN

Wir führen Ihnen übersichtlich alle relevanten Begriffe der Immobilienbranche auf. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Wörtern und Erklärungen, können Sie die Suche anhand der Buchstaben vereinfachen. Klicken Sie auf den entsprechenden Buchstaben und Sie landen im entsprechenden Bereich.

 

ABGESCHLOSSENHEIT
Sobald Eigentümer Teile einer Immobilie verkaufen möchten (bspw. einer Wohnung), ist dies nur dann möglich, wenn die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit vorliegt. Hierbei wird über die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung das separate Wohnungseigentum abgebildet.

ABSTANDSFLÄCHE
Als Abstandsfläche wird generell der Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks beschrieben. Diese Fläche ist lediglich in wenigen Ausnahmen bebaubar. Im Normalfall ist hier die Bebauung ausgeschlossen.

ABTEILUNG (GRUNDSCHULD)
Generell lassen sich drei verschiedene Abteilungen im Grundbuch vermerken. In der Abteilung I werden bspw. der Name, das Geburtsdatum und der aktuelle Wohnort des Eigentümers aufgeführt. Bei mehreren Eigentümern wird die Eigentümergemeinschaft und die entsprechenden Anteile an dieser Stelle festgehalten.

In Abteilung II finden Sie alle Belastungen des Grundstücks vor. Darüber hinaus ist an dieser Stelle auch die Auflassungsvormerkung vorzufinden. Diese gibt einen Hinweis darauf, dass das betreffende Grundstück bereits verkauft ist. Dementsprechend wird hierbei sichergestellt, dass kein zweiter Käufer das Eigentum an dem entsprechenden Grundstück erwerben kann.

In Abteilung III werden Sie auf die Belastungen des Grundstücks stoßen. Hier werden bspw. die Hypothek, die Grund- und die Rentenschulden aufgeführt. Im Falle einer Finanzierung über eine entsprechende Bank wird diese in diesem Abschnitt auch zu vermerken sein.

ALLEINEIGENTUM
Im Falle der Immobilienbranche bezieht sich diese Bezeichnung auf die Eintragung als alleiniger Eigentümer. Dementsprechend sind hier keine weiteren Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft involviert und müssen bei einem Verkauf nicht ihre entsprechende Zustimmung abgeben.

ALLEINERBE
Als Alleinerbe wird die Person bezeichnet, die das gesamte Erbe eines Verstorbenen erhält bzw. erbt.

ALTERSWERTMINDERUNG
Generell spielt bei dem aktuellen Wert der Immobilie das Alter des Gebäudes bzw. des Objektes eine wichtige Rolle. Dementsprechend kann ein hohes Alter und ein veraltetes Grundkonstrukt für eine Minderung des aktuellen Marktwertes führen. In diesem Fall spricht man von einer Alterswertminderung.

ALTLASTENAUSKUNFT
Für den Kaufpreis ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks eine überaus wichtige Rolle. Dabei kann der Bodenwert oder der Untergrund des Grundstücks ein wichtiger Bestandteil sein. Wurde das Grundstück in der Vergangenheit bspw. von Bauaushub oder Müll verhüllt, muss die konkrete Bodenstatik angepasst werden. Die Korrektur kann hohe Kosten mit sich bringen. Für den Verkäufer birgt es bei einem Verkauf das Risiko, dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens ausgesetzt zu werden. Der Käufer hingegen könnte sein Recht auch über die Jahre anklagen.

Wer hierbei als Verkäufer derartige Altlastenprobleme vermeiden möchte, sollte eine entsprechende Altlastenauskunft einholen. Diese kann beim entsprechenden Amt, dem Altlastenkataster angefordert werden.

AMTLICHER LAGEPLAN
Sollten Sie als Bauherr eine Baugenehmigung beantragen wollen, müssen Sie neben der Flurkarte auch einen amtlichen Lageplan vorlegen. Dieser entsprechende Lageplan besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil wird das konkrete Baugrundstück beschrieben und enthält auch den Namen des Bauherren, die Nachbargrundstücke und eventuelle Baulasten.

ANGEBOTSPREIS
Unter dem Angebotspreis versteht man grundsätzlich den Preis, zu dem die Immobilie tatsächlich zum Verkauf angeboten wird.

AUFLASSUNG (GRUNDBUCH)
Generell handelt es sich hierbei um eine Einigung aus juristischer Sicht. Der Eigentümer und der Verkäufer einer entsprechenden Immobilie haben sich darauf geeinigt, das Eigentum zu übergeben. Dieser Eigentumsübergang von Verkäufer zu Käufer wird im Grundbuch vermerkt und vollzogen. Damit wird die Auflassung regelmäßig im Zusammenspiel mit dem Kaufvertrag im notariellen Vertrag beglaubigt.

AUFLASSUNGSVORMERKUNG (GRUNDBUCH)
Die Auflassung beschreibt den Eigentumsübergang bzw. die Eigentumsumschreibung. Damit geht das Eigentum des Verkäufers im nächsten Schritt an den Käufer. Die Auflassungsvormerkung sichert hierbei den Käufer ab und gewährleistet den Eigentumsübergang an den Käufer. Das Recht des Käufers im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu werden wird hierbei vorgemerkt.

AUFTEILUNGSPLAN
Anhand des Aufteilungsplans kann man auf die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und die Größe des Sondereigentums und dem gemeinschaftlichen Eigentum schließen.

AUSFALLRÜCKLAGE (WEG)
Die sogenannte Ausfallrücklage ist eine konkrete Sonderform der Sonderumlage. Diese bezieht sich auf die Wohneigentümergemeinschaft. Diese wird dann nötig, wenn ein Wohneigentumseigentümer nicht in der Lage ist, das Wohngeld zu entrichten. Die daraus resultierende Gefahr eines ausstehenden Nachkommens der finanziellen Verpflichtungen bergen hierbei eine Gefahr. Hierbei lassen sich Liquiditätsschwierigkeiten vermerken, die durch die Ausfallrücklage vermieden werden können. Beschließt sich ein Wohnungseigentümer entsprechend für eine Ausfallrücklage, hat sie einen festgelegten Ermessensspielraum. Dieser Spielraum entscheidet, ob sie die Rücklage lediglich in Höhe der aufgelaufenen Zahlungsrückstände beschließt oder mit Blick auf den mit an hoher Wahrscheinlichkeiten zu erwartenden Zahlungsausfall des Eigentümers im laufenden Kalenderjahr ansetzt.

BAUAKTE (BAUAMT)
Generell kann man die Bauaktenarchive bei den Bauaufsichtsbehörden wiederfinden. Eine Bauakte enthält dabei bspw. Grundrisse, Schriftstücke, Statiken und Baupläne.

BAUGENEHMIGUNG
Durch die zuständige Behörde wird anhand der Baugenehmigung die Erlaubnis erteilt, das entsprechende Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten.

BAUGRUNDSTÜCK
Ein Baugrundstück kann man als baufreies Land ansehen, dessen Flächen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Möglichkeiten baulich nutzbar sind.

BAULAST
Als Baulasten werden öffentliche Lasten bezeichnet. Diese werden von der Stadt bzw. der Gemeinde im entsprechenden Baulastenverzeichnis aufgeführt. Diese werden bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und können in vielen Fällen auch dem Grundbuch entnommen werden.

BAULICHE VERÄNDERUNG
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sorgt dieses Thema in vielen Fällen für hitzige Diskussionen. Bauliche Veränderungen treten dann auf, wenn eine Baumaßnahme auf Dauer angelegt ist, sie nach Entstehen des Wohnungseigentums vollzogen wird, sie zu einer grundlegenden Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums führt und sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltungsmaßnahme hinausgeht.

BAUVORANFRAGE
Bauvorhaben dürfen lediglich mit dem Einverständnis der Gemeinde im Wege eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens oder auch nach Maßgabe einer ausdrücklichen Baugenehmigung vorgenommen werden. Sollten die Vorgaben nicht mit den Wünschen des Bauherrn übereinstimmen, besteht die Gefahr, dass der Aufwand im Genehmigungsfreistellungsverfahren umsonst ist. Um diesen Arbeitsaufwand und den finanziellen Aspekt vermeiden zu können, gibt es die Bauvoranfrage. Hierbei kann die Bebauung eines Grundstücks festgelegt werden. Auf diese Weise kann der Kaufinteressent dieses Vorhaben vor dem Kauf des Grundstücks prüfen lassen.

BAUVORBEREITUNGSVOLLMACHT
Diese aufgeführte Bauvorbereitungsvollmacht wird in der Regel bei unbebauten Grundstücken im notariellen Kaufvertrag vermerkt. Diese Vollmacht berechtigt den Käufer, gleich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen.

BEBAUUNGSPLAN
Der Bebauungsplan bestimmt das Maß der baulichen Nutzung in Hinsicht auf die Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl, die Baumassenzahl, die Zahl der Geschosse und auch die Höhe des Gebäudes.

BELASTUNGSVOLLMACHT
Die Belastungsvollmacht spielt bei vielen Immobilienkaufverträgen eine wichtige Rolle. Mit der Belastungsvollmacht gewährt der Eigentümer der Immobilie dem Käufer, das Grundstück anhand der Finanzierung des Kaufpreises mit dem sogenannten Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld) zu belasten.

BELEIHUNGSGRENZE
Im Falle einer Finanzierung über ein Bankdarlehen hinsichtlich des Kaufpreises für eine Immobilie prüft das entsprechende Kreditinstitut, wie wertvoll die Immobilie ist. Der sich daraus ergebende Verkehrswert und der konkrete Beleihungswert sind relevant, um die Bank abzusichern. Dies ist dann der Fall, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. In dieser Situation muss die Bank die Immobilie verkaufen oder sogar zur Zwangsversteigerung veräußern.

BESITZÜBERGANG
Mit der Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer geht der Besitz entsprechend auf den Erwerber über. Im gleichen Zuge übernimmt der Käufer alle mit der Immobilie verbunden Risiken, Steuern, Lasten und die Verkehrssicherungspflicht.

BESTANDSVERZEICHNIS
Im generellen Bestandsverzeichnis sind unterschiedliche Angaben zum Grundstück zu finden.

BEURKUNDUNG
Sobald eine Immobilie, ein Objekt oder ein Grundstück verkauft werden soll, wird der Verkauf und der Übergang auf den neuen Eigentümer notariell beurkundet.

BODENRICHTWERT
Die Basis der Kaufpreisermittlung eines Grundstückspreises ist der Grundstückswert. Der örtliche Grundstücksmarkt soll hierbei so transparent wie möglich gehalten werden. Um Interessenten hierbei Orientierungshilfen geben zu können, ermitteln Gutachterausschüsse der konkreten Gemeinden die sogenannten Bodenrichtwerte.

COURTAGE
Die Courtage, oder auch Maklercourtage, ist das entsprechende Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis der sogenannten Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines solchen aufgeführten Vertrages erhält. Diese Courtage ist gesetzlich festgelegt.

DARLEHEN
Das Darlehen kommt bei der Finanzierung einer Immobilie ins Spiel. Hierbei gewährt bspw. eine Bank dem Kreditnehmer, also dem Käufer, einen entsprechenden Kredit. Dieses wird in Form eines Darlehens übergeben. Hierbei gibt es verschiedene Darlehensformen, die sich für die unterschiedlichen Arten der Finanzierung verwenden lassen.

DENKMALSCHUTZ
Immobilien sind nicht nur Gewerbe- odero Wohnobjekte. Sie repräsentieren auch einen Teil unserer Geschichte bzw. der örtlichen Geschichten. Unter Denkmalschutz stehen demnach alle Immobilien, die auf der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt sind. Das Ziel hinter dem Denkmalschutz ist die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Objekte.

DIENSTBARKEIT
Als Dienstbarkeit versteht man generell Rechte gegenüber fremden Sachen. Die Grunddienstbarkeit ist bspw. das Recht an einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks und des jeweiligen Eigentümers.

DINGLICHES RECHT
Dingliche Rechte sind insbesondere Reche an Grundstücken. Hierbei ist das Recht am Eigentum an einem Grundstück ein typischer Fall.

DISAGIO
Disagio ist zusammengefasst eine Zinsvorauszahlung in einer festgelegten Summe.

DOPPELTÄTIGKEIT
Grundsätzlich dürfen Immobilienmakler für Verkäufer und Käufer gleichzeitig tätig werden. Diese Doppeltätigkeit ist gesetzlich erlaubt und verpflichtet den Immobilienmakler zur Unparteilichkeit.

DULDUNGSPFLICHT (BGB)
Die Duldungspflicht beschreibt die Pflicht eines Grundstückseigentümers, bestimmte Einwirkungen auf das Grundstück zu dulden. Diese wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.

EIGENTÜMER
Grundsätzlich ist ein Eigentümer die Person, der eine Sache aus rechtlicher Sicht gehört. Im Falle einer Immobilie ist es die Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
Bei einer Eigentümergemeinschaft können mehrere Eigentümer bspw. eine Immobilie besitzen. Dementsprechend müssen die Eigentümer bei einem Verkauf gemeinschaftlich entscheiden und vor allen Dingen gemeinschaftlich zustimmen.

EIGENTÜMERGRUNDSCHULD
Generell handelt es sich bei Grundschulden um Grundpfandrechte. Diese sichern meist die Kreditforderungen einer Bank ab. Im Falle einer ganzheitlichen Begleichung des Eigentümers der Grundschuld an die Bank bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen. Die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch kann durch eine Löschungsbewilligung erteilt werden.

EIGENTÜMERVERSAMMLUNGSPROTOKOLL
Bei jeder Wohnungseigentümerversammlung ist ein schriftliches Protokoll dieser Versammlung anzulegen. Hierbei ist die Rede vom Eigentümerversammlungsprotokoll.

EIGENTUMSNACHWEIS
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss zunächst nachweisen, dass diese Person als Eigentümer vermerkt ist und damit das Recht zum Verkauf der Immobilie besitzt.

EIGENTUMSWOHNUNG
Eine Eigentumswohnung bezeichnet grundsätzlich eine rechtlich selbständige Wohneinheit innerhalb eines konkreten Gebäudes.

EINFRIEDUNG (NACHBARSCHAFTSRECHT)
Eine Einfriedung bezeichnet grundsätzlich allgemein eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze. Diese zeichnet sich durch die Aspekte der Einwirkungen aus. So bricht diese Anlage nach außen hin ab und schützt damit gegen Einwirkungen (Zaun, Mauer).

EINSICHTRECHT (WEG)
Der Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung ist verpflichtet, die Versammlung festzuhalten. Hierbei werden die Beschlüsse schriftlich dokumentiert. Die sogenannte Beschlusssammlung dient der Übersicht und ermöglicht die Entnahme der konkreten Beschlüsse und Informationen. Jeder Eigentümer hat hierbei das Recht, diese schriftliche Dokumentation einzusehen. In diesem Fall spricht man von dem Einsichtrecht.

ENERGIEAUSWEIS
Für alle Wohngebäude in Deutschland gilt die Ausweispflicht. Jeder Hauseigentümer muss hierbei bei denkmalgeschützten Objekten hinsichtlich der Vermietung, des Verkaufs oder der Verpachtung unaufgefordert den Energieausweis des Gebäudes bei der Besichtigung vorlegen. Bei einem Energieausweis lassen sich zwei verschiedene Formen unterscheiden. Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

ENERGIEEINSPARVERORDNUNG
Die Energieeinsparverordnung bezieht sich grundsätzlich auf den energiesparenden Wärmeschutz und die energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden.

ERBBAURECHT
Grundsätzlich ist der Baugrund teuer. Eine ideale Alternative bietet hier das Erbbaurecht. Hierbei ist das unveräußerliche und vererbliche Recht auf einem fremden Grundstück gemeint. Dieses Recht gewährt einer Person die Sicherheit, auf diesem Grundstück ein konkretes Bauwerk zu errichten.

ERBENGEMEINSCHAFT
Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft.

ERBSCHAFTSSTEUER
Erbschaften, Vermächtnisse, Pflichtansprüche und Schenkungen auf den Todesfall unterliegen grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Diese fallen jedoch nur an, wenn bestimmte Erbschaftssteuerfreibeträge überschritten wurden.

ERSCHLIESSUNGSKOSTEN
Unter Erschließungskosten versteht man die entstehenden Kosten für Straßen, Wege und Plätze, an denen Baugrundstücke liegen. Der Notar ist bei der Beurkundung dazu verpflichtet, von sich aus auf diese Problematik hinzuweisen.

EXPOSÉ
Das Exposé kann man sich als Informations-Buch der Immobilie vorstellen. Dort werden unter anderen Daten und Fakten, Bilder und weitere Informationen festgehalten. Sie können dem Exposé bspw. die Örtlichkeit, die Wohnfläche, das Baujahr und selbstverständlich auch den Kaufpreis entnehmen.

FINANZIERUNG
Die Finanzierung bildet die Basis eines Grundstücks. Sobald Sie eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben möchten, muss in den meisten Fällen eine entsprechende Finanzierung in Anspruch genommen werden. Diese können Sie auch mit unserem Schweikert Finanzierungsservice beantragen. Anhand verschiedener Darlehensformen und konkreter Konzepte werden die besten Konditionen eingereicht. Anschließend erhalten Sie im Idealfall eine Zusage oder eine entsprechende Absage.

FLUR
Grundsätzlich sind die Begriffe Gemarkung, Flur und Flurstücke Grundbegriffe des Katasters. Die Flur ist hierbei ein Teil der Gemarkung, wobei die Gemarkung eine Flächeneinheit in dem sogenannten Kataster darstellt.

FLURKARTE
Die entsprechende Flurkarte ist eine bildliche Darstellung der Liegenschaften in einer Gemeinde. Diese werden in dem jeweiligen Ausschnitt der Flurkarte illustrativ vermerkt.

FLURSTÜCK
Das Flurstück wird in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters unter einer besonderen Nummer aufgefasst. Jede Liegenschaft besitzt also ihre eigene Nummer.

GEBÄUDEVERSICHERUNG
Im eigenen Interesse sollte jeder Eigentümer eine Gebäudeversicherung besitzen. Bei dieser Versicherung werden Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen gedeckt.

GELDWÄSCHEGESETZ
Mit dem Geldwäschegesetz werden Banken, bestimmte Personenkreise, Makler, Notare und Rechtsanwälte zur Identifizierung von Kunden und zur Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen an die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet.

GEMARKUNG
Die sogenannte Gemarkung bezeichnet grundsätzlich eine Flächeneinheit eines Grundstücksverbands mehrerer und meist nebeneinanderliegender Flure bzw. Flurstücke.

GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
Das Gemeinschaftseigentum gehört in den Bereich des Wohneigentumsrechts. Was bei einem Wohneigentum zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sonder- bzw. Teileigentum gehört, wird in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsverordnung festgelegt.

GEMEINSCHAFTSORDNUNG
Die Gemeinschaftsordnung regelt die Pflichten und die Rechte der Wohnungseigentümer untereinander.

GESETZLICHE ERBFOLGE
Die Erbfolge regelt die Beerbung des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag keine Vorkehrungen getroffen hat.

GRENZABMARKUNG
Nach dem BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks von seinem direkten Nachbarn verlangen, dass dieser bei der Errichtung oder Erneuerung des Grenzzeichens mitwirkt.

GRENZABSTAND
Besonders interessant wird der Grenzabstand, wenn ein Grundstückseigentümer diverse Neuerungen vornehmen will. Hierzu zählt bspw. die Errichtung einer Garage oder die Einpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Dies wird dann zu einem Thema, wenn der Nachbar sich dadurch beeinträchtigt fühlt. An dieser Stelle sind die Abstände zur Grenze gesetzlich geregelt.

GRENZVERMESSUNG
In einigen Fällen kommt die Grenzvermessung ins Spiel. Hierbei wird Ihr Grundstück und die konkrete Grenze vermessen und vernommen.

GRUNDBUCHORDNUNG
Die Gesamtzahl der Grundstücke werden in Deutschland im Grundbuch erfasst. Die entsprechende Grundbuchverordnung regelt, wie bei einem Verkauf, dem Erwerb oder der Belastung eines spezifischen Grundstücks umgegangen wird. Hierzu werden die Rechte und Pflichten dokumentiert.

GRUNDDIENSTBARKEIT
Die Grunddienstbarkeit räumt dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks Rechte am benachbarten Grundstück ein. Hierzu zählen bspw. Wegerechte, die vertraglich geregelt oder im Grundbuch vorzufinden sind.

GRUNDERWERBSTEUER
Auf den Erwerb von Grundeigentum wird die sogenannte Grunderwerbsteuer fällig.

GRUNDPFANDRECHT
Im Regelfall können drei Grundpfandrechte voneinander unterschieden werden: Die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Im Fall der Grundpfandrechte kann der Gläubiger eine bestimmte Geldsumme verlangen.

GRUNDRISS
Ein Grundriss veranschaulicht die Struktur und die Anordnung eines jeden Geschosses. Dem Grundriss sind sowohl das Potenzial der Zimmer zu entnehmen als auch die räumlichen Maße.

GRUNDSTEUER
Die Grundsteuer zählt neben der Gewerbesteuer zu einer der wichtigsten Steuerquellen für die entsprechenden Gemeinden. Die Grundsteuer besteuert hierbei den Grundbesitz.

GRUNDSTÜCK
Ein Grundstück ist ein flächenmäßiger Anteil. Hierbei werden alle Grundstücke eingetragen und im Grundbuchblatt mit einer spezifischen Nummer eingetragen.

GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHT
Marktberichte informieren Interessenten generell über den aktuellen Immobilienmarkt. Bei dem Grundstücksmarktbericht werden Entwicklungen und Kaufpreise von Grundstücken festgehalten.

GUTACHTERAUSSCHUSS
Gutachterausschüsse haben die Aufgabe und das Recht, Verkehrswerte von Immobilien zu ermitteln. Dementsprechend sind Gutachter dazu befugt, den aktuellen Marktwert der entsprechenden Immobilie zu ermitteln.

HOME-STAGING
Das Home-Staging ermöglicht eine konkrete Veranschaulichung der Räumlichkeiten. Interessenten können dadurch das Potenzial der Räume spürbar wahrnehmen.

IDEELLE TEILUNG
Bei einer ideellen Teilung entsteht das sogenannte Miteigentum mehrerer Eigentümer. Die entsprechenden Miteigentumsanteile werden hierbei im Grundbuch eingetragen. 

IMMOBILIE
Generell wird eine Immobilie als unbewegliche Sache deklariert. Bei einem unbebauten Grundstück kommt auch oftmals der Begriff “Liegenschaft” vor. Bei bebauten Grundstücken werden Sie in vielen Fällen auf den Begriff “Anwesen” stoßen. Je nach Nutzungsart lassen sich Immobilien in drei verschiedene Kategorien einteilen. Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und betriebliche Immobilien.

IMMOBILIENRECHTE
Bei einer Immobilienrente handelt es sich um eine Vereinbarung des Verkäufers und des Käufers der Immobilie. Hierbei wird vereinbart, dass der Käufer anstelle des Kaufpreises eine monatliche Rente an den Eigentümer bezahlt. Darüber hinaus ist auch der Kauf auf Leibrente möglich.

INSTANDHALTUNGSMASSNAHME
Generell bedarf jede Immobilie der Instandhaltung. Hierzu zählen Modernisierungs- oder auch Renovierungsmaßnahmen. Das Ziel der Instandhaltung ist die Erhaltung der Bausubstanz.

INSTANDHALTUNGSPFLICHT (WEG)
Anhand des WEGs wird jeder Wohnungseigentümer zur Instandhaltung verpflichtet. Hierzu zählt bspw. die Pflege des Sondereigentums.

INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE
Während jede Immobilie instand gehalten werden muss, werden im Laufe der Zeit Kosten für die Reparaturen anstehen. Um an dieser Stelle Liquiditätsprobleme zu vermeiden, kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass eine Instandhaltungsrücklage gebildet wird.

INVESTITION
Für Unternehmer sind gezielte Investitionen überlebenswichtig. In unserem Fall bieten wir Investoren verschiedene Möglichkeiten profitable Investitionen zu tätigen.

JAHRESABRECHNUNG
Grundsätzlich ist es Fakt, dass jede Immobilie Kosten verursacht. Die Kosten des Sondereigentums zahlt hierbei jeder Eigentümer selbst. Hierzu zählen die Grundsteuer, Wasser, Öl-, Gas- und Stromverbrauch. Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, ist die Jahresabrechnung ein wichtiger Bestandteil für den Käufer.

KAPITALANLAGE (IMMOBILIE)
Im Allgemeinen werden Immobilien als Kapitalanlagen bezeichnet. Dieser Aspekt trifft jedoch nur zu, wenn die Immobilien vermietet werden und dabei eine Rendite erzielen.

KATASTERAMT
Alle Liegenschaftskataster werden im Katasteramt geführt. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Behörde.

KAUFVERTRAG
Ein Kaufvertrag regelt alle gesetzlichen Gegebenheiten zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei überträgt der Verkäufer dem Käufer alle ihm zustehenden Rechte. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. In vielen Fällen wird die Zahlung in Form eines Darlehens festgelegt.

LASTENFREI (GRUNDBUCH)
Der Verkäufer gibt seine Rechte mit dem gesetzlichen Kaufvertrag an den Käufer ab. Das Eigentum kann hierbei nur übertragen werden, wenn keine Rechte Dritte bestehen. Sind diese Rechte nicht vorzufinden oder vertraglich so vereinbart, kann die Immobilie lastenfrei übergeben werden.

LASTENWECHSEL
Wird der Kaufpreis vom Käufer bezahlt, geht das Eigentum an ihn über. Der entsprechende Übergang des Besitzes bedeutet auch den Übergang der konkreten Lasten und Nutzen.

LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG
Sobald Sie im Grundbuch eine Löschung der Lasten beantragen möchten, benötigen Sie die Bewilligung der Löschung.

MAKLERERLAUBNIS
Makler dürfen ihre Tätigkeit ausschließlich mit einer Maklererlaubnis ausüben. Dabei müssen Immobilienmakler im Besitz der Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung sein.

MITEIGENTUM
Beim Eigentum gibt es verschiedene Formen. Das Alleineigentum bspw. stellt klar, dass die Sache einem einzigen Eigentümer gehört. Gehört das Eigentum mehreren Personen, so spricht man von Miteigentum.

MITEIGENTUMSANTEIL
In der Teilungserklärung werden die Miteigentumsanteile schriftlich festgelegt. Hierbei haben Wohnungseigentümer Miteigentumsanteile an der konkreten Wohnungseigentümergemeinschaft.

MODERNISIERUNG (WEG)
Grundsätzlich soll durch die Modernisierung der Gebrauchswert der Immobilie gesteigert werden. Das Ziel ist es hierbei bspw. Einsparungen an Energie oder Wasser vorzunehmen.

NACHLASS
Als Nachlass wird alles bezeichnet, was ein Verstorbener hinterlässt. Diese Hinterlassenschaften werden vertraglich oder durch die entsprechende Erbfolge geregelt.

NACHLASSVERWALTUNG
Sobald der Erbe die Annahme des Erbes angetreten ist, haftet dieser auch mit seinem Privatvermögen. Dies kommt dann zum Tragen, wenn der Nachlass mit eventuellen Verbindlichkeiten in Verbindung steht. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, kann der Erbe die Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen.

NEBENKOSTENABRECHNUNG
Vermieter und Mieter können vereinbaren, dass der Mieter neben der grundlegenden Kaltmiete die Kosten für die Nebenkosten trägt.  Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beträgt hierbei ein Jahr.

NIESSBRAUCH
Bei einem Nießbrauch ist von einem unverkäuflichen und nicht vererbbaren Nutzungsrecht eines fremden Grundstücks die Rede.

NOTAR
Ein Notar handelt nach der Bundesnotarordnung und ist bei einem Verkauf einer Immobilie ein unparteiischer Betreuer.

NOTARBESTÄTIGUNG
Mit der Notarbestätigung bestätigt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Eintragung der Grundschuld. Diese wurde in diesem Zuge beim Grundbuchamt beantragt und wird der entsprechenden Bank bestätigt.

NOTARVERTRAG
Generell handelt es sich hierbei um die notarielle Beurkundung des Verkaufs bzw. des Verkaufs einer Immobilie.

NOTWEGERECHT
Um die ordnungsgemäße Nutzung zu ermöglichen, gehört der öffentliche Zugang zum anschließenden Verkehrsraum dazu. Sollte ein solcher Zugang fehlen, wird nach dem BGB ein Notwegerecht gewährt.

NUTZUNGSRECHT (GRUNDSTÜCK)
Ein Eigentümer ist bei den Regelungen seines Grundstücks relativ offen und kann hierbei auch andere von einer Einwirkung ausschließen. Dabei kann er auch Dritten gegenüber ein Nutzungsrecht einräumen.

OFFENBARUNGSPFLICHT (KAUFVERTRAG)
Bei dem Verkauf einer Immobilie müssen dem Käufer alle Umstände offengelegt werden. 

PACHTVERTRAG
Bei einem Pachtvertrag handelt es sich um eine grundlegende Verpflichtung. Der Verpächter verpflichtet sich, dem Pächter den Gebrauch und den Ertrag der Früchte zu gewähren.

PFANDRECHT
Hierzu zählt bspw. die Verpfändung von Schmuck im Pfandleihhaus.

RENOVIERUNG
Eine Renovierung ist irgendwann unumgänglich, da die Instandhaltung der Bausubstanz zu irgendeinem Zeitpunkt ansteht.

RENTENSCHULD
Die Rentenschuld ist eine Unterkategorie der Grundschuld. Hierbei fließt eine Art Rente in regelmäßigen Zahlungen.

SACHVERSTÄNDIGER (VERKEHRSWERTERMITTLUNG)
Sobald der Verkauf einer Immobilie ansteht, ist es eine der Aufgaben des Immobilienmaklers den aktuellen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Dieses Vorhaben dürfen Sachverständige oder auch der örtliche Gutachterausschuss vornehmen.

SCHENKUNGSSTEUER
Schenkungen sind generell unter gewissen Voraussetzungen schenkungssteuerpflichtig. Eine Vielzahl der Schenkungen dürfte angesichts hoher Freibeträge steuerfrei bleiben.

SONDEREIGENTUM
Das Teileigentum ist als Sondereigentum des Wohnungseigentums vorzufinden. Alle Aspekte, die nicht dem Sondereigentum zugewiesen sind, zählt zum Gemeinschaftseigentum.

SONDERNUTZUNGSRECHT
Das sogenannte Sondernutzungsrecht räumt dem Eigentümer das Recht ein, einen Teil des Gemeinschaftseigentums unter gewissen Voraussetzungen zu nutzen.

SONDERUMLAGE
Eine Sonderumlage kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden, wenn eine entsprechende Liquidität benötigt wird.

TEILEIGENTUM
Das Teileigentum wird anhand der Teilungserklärung oder des Teilungsvertrages geklärt. Dabei wird es als Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken verwendeten Räumen definiert.

TEILUNGSERKLÄRUNG
Das Teileigentum wird in einer Teilungserklärung schriftlich festgehalten.

UNTERHALTUNGSKOSTEN
Unterhaltungskosten sind Kosten, die zur Unterhaltung einer Immobilie anfallen. Hierzu zählen bspw. Kosten für die Reinigung, den Hausmeister, Versicherungen, Außenanlagen, etc.

UNTERLASSUNGSPFLICHT (WEG)
Bei dem Wohnungseigentumsrecht spielt die Unterlassungsverpflichtungen eine besonders wichtige Rolle. Dabei hat der jeweilige Eigentümer alles zu unterlassen, was die grundlegenden Interessen der anderen Wohnungseigentümer über eine gewisse Gebühr beeinträchtigt.

VERGLEICHSWERTVERFAHREN
Bei einem Vergleichswertverfahren geht es um die Ermittlung des Bodenwerts von Grundstücken.

VERKEHRSWERT
Anhand verschiedener Faktoren wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Dieser ist besonders bei dem Verkauf des entsprechenden Objektes von großer Bedeutung. Anhand des ermittelten Verkehrswertes kann auch der Verkaufspreis der Immobilie festgelegt werden.

VERKEHRSWERTERMITTLUNG
Die Verkehrswertermittlung beschreibt den Prozess hinsichtlich der Errechnung des aktuellen Marktwertes. Dieses wird anhand eines Gutachtens erstellt und dokumentiert. Aufgrund dieser Basis lässt sich bei dem Verkauf einer Immobilie der konkrete Verkaufspreis festlegen.

VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Während die Ermittlung einen umfangreichen Prozess darstellt, gibt es da Gutachten. Das Verkehrswertgutachten ist dabei eine ausführliche Aufstellung aller preislich relevanten Faktoren. Aufgrund dieser Basis kann ein konkreter Verkaufspreis festgelegt werden.

VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG
Wenn ein Kreditnehmer sein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen möchte, muss er eine Vorfälligkeitsentschädigung an die entsprechende Bank zahlen.

VORKAUFSRECHT
Das Vorkaufsrecht stelle eine Regelung und Dokumentation des Kaufinteresses einer bestimmten Person fest. Im Falle einer Immobilie oder auch eines Grundstücks wird dem Käufer das Recht des “Erstkäufers” eingeräumt.

WIDERRUFSFRIST (MAKLERVERTRAG)
Generell handelt es sich bei Verträgen um verpflichtende Dokumente. Der Kaufinteressent kann einen Maklervertrag nur in Ausnahmen widerrufen. Der Makler ist dazu verpflichtet, Verkäufer und Käufer über das Widerrufsrecht aufzuklären.

WIDERRUFSRECHT
Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, kommt das Widerrufsrecht zum Greifen.

WOHNFLÄCHE
Bei dem Verkauf einer Immobilie spielt die Wohnfläche einen ausschlaggebenden Aspekt. Diese fließt in die Wertermittlung ein und gibt Auskunft über die zu Wohnzwecken nutzbare Fläche. 

WOHNGELD
Bei dem Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung in Deutschland. Diese kommt dann zum Tragen, wenn Bürger, aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

GEZIELTE FRAGEN

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Womöglich haben Sie bereits gezielte Fragen zu einem Thema und möchten uns diese in diesem Zuge stellen. Selbstverständlich können Sie dazu jederzeit mit uns in Kontakt treten oder auch unseren FAQ-Bereich besuche. Dort haben wir die gängigsten Fragen für Sie aufgeführt und zusammengefasst. Vielleicht finden Sie dort bereits genau die Antwort, die Sie gesucht haben. Sollten wir die Frage nicht aufgeführt haben, stehen wir Ihnen auch persönlich oder per E-Mail zur Verfügung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen unsere Zusammenfassung der relevanten Abkürzungen der Immobilienbranche als Download zur Verfügung.

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